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Compliance wichtige Aufgabe für den Mittelstand
Kategorie: NachrichtenVon: Dr. Hans-Jürgen Hett
Regelkonformität von Unternehmen Thema beim egeb: Unternehmertag
Unternehmen jeder Größe sind angehalten, alle Regeln und Gesetze zu beachten, die es gibt. Die Fülle an Verordnungen, Erlassen und Anweisungen führt hierbei in der Praxis zwangsläufig zu Fehlern, die zum Teil existenzgefährdende Folgen haben können.
Rechtsanwalt Christian Heuking von der Kanzlei ROXIN Rechtsanwälte LLP aus Düsseldorf hat das Thema beim egeb-Unternehmertag im Kreismuseum Prinzesshof näher betrachtet. So legt er Wert auf die Feststellung, dass in der öffentlichen Wahrnehmung zwar Fälle wie die Schmiergeldzahlungen von Siemens hervorgehoben werden, aber im Grunde alle Unternehmen, vor allem kleine und mittelständische angehalten sind, "compliant", also "konform" zu handeln. Risikofelder liegen hier unter anderem im Steuer-, Umwelt- und Wettbewerbsrecht, aber auch im Datenschutz- und Insolvenzrecht. Ebenso sind behördliche Genehmigungsverfahren betroffen. Fälle, die jeden betreffen, sind aus dem Kartellrecht bekannt: Preisabsprachen von Kaffee- und Mineralölherstellern seien gute Beispiele, das Compliance in Praxis eine viel größere Bedeutung bekommen sollte, da sehr häufig die Missachtung von Regeln strafrechtsrelevante Tatbestände nach sich ziehe. Weiterhin sei Compliance viel mehr als z.B. eine Zertifizierung nach einer DIN-Norm.
Heuking zeigte mit seinem Kollegen Dr. Sascha Süße, Rechtsanwalt bei ROXIN aus Hamburg, auf, wie Unternehmen sich vor möglichen Schäden aus der Missachtung von Regeln schützen können. Hier ist die "unmissverständliche Aufforderung und Verpflichtung zur Regeltreue, die strikte Absage an Rechtsbruch und Ankündigung der konsequenten Ahndung schuldhafter Verstöße" von Seiten der Inhaber/Geschäftsführer besonders wichtig, damit das Thema auch im Unternehmen gelebt würde. Eingeführt werden könnten Compliance-Systeme anhand von Workshops zur Anfertigung von internen Regelungen, mit permanenten Schulungen der Mitarbeiter, z. B. der Einsetzung eines Beauftragten für Compliance sowie mit Kontrollen, die nicht als Misstrauen, sondern als Teil der Unternehmenskultur zur Sicherung des Fortbestandes zu sehen sein sollen. So hätten sicherlich viele bekannte Fälle, in denen Aufsichtsräten Verletzungen ihrer Pflichten vorgeworfen werden, vermieden werden können.
Selten wird sich ein kleines Unternehmen ein eigenes Compliance-System einrichten können. Daher besteht in der externen Beauftragung dieser Dienstleistung auch eine gute Alternative.
Egeb-Geschäftsführer Dr. Hans-Jürgen Hett moderierte den gut besuchten Unternehmertag mit einem interessierten Publikum, an dessen Beginn Frau Dr. Anita Chmielewski das Kreismuseum vorstellte und die Gäste nach dem Vortrag zu einer Führung durch die Räumlichkeiten einlud.

